Impfpflicht

Aufgrund vieler Nachfragen möchte ich hier noch einmal die Impfpflicht und den Unterschied zwischen Impfung nach FEI und Impfung nach FN erläutern.
Bei der Saxonia ist Impfung nach FEI ausgeschrieben. Die internationale (FEI)-Impfvorschrift ist deutlich entspannter als die nationale Impfpflicht nach FN! Zum einen ist KEINE Herpes-Impfung notwendig. Die Influenza-Impfung muss, solange das Pferd nicht im Wettkampf startet, nur jährlich aufgefrischt werden. Erst bei einem Start des Pferdes darf die letzte Auffrischungsimpfung nicht länger als 6 Monate (+21 Tage) zurückliegen. Der VDD gestattet beide Formen der Impfpflicht in der Ausschreibung.

Hier eine Übersicht über die Impfvorschriften im Vergleich:

FEI

Herpes
nicht erforderlich

FN

Herpes
erforderlich

Influenza
Grundimmunisierung
Erste Impfung: Tag 0
Zweite Impfung: Tag 21-91
Wettbewerbsteilnahme
frühestens 7 Tage nach Impfung 2 möglich
Dritte Impfung:
innerhalb 7 Monate nach Impfung 2
Wettbewerbsteilnahme
frühestens 7 Tage nach Impfung 2 möglich
Influenza
Grundimmunisierung
Erste Impfung: Tag 0
Zweite Impfung: Tag: 28-70
Wettbewerbsteilnahme
frühestens 14 Tage nach Impfung 2 möglich
Dritte Impfung:
innerhalb von 6 Monaten + 21 Tagen
Wettbewerbsteilnahme
frühestens 7 Tage nach Impfung 2 möglich
Auffrischungsimpfungen
Sofern das Pferd nicht an Wettbewerben teilnimmt, maximal aller 12 Monate
Wenn das Pferd an Wettbewerben teilnimmt,
darf die Auffrischungsimpfung max. 6 Monate + 21 Tage zurückliegen
Wettbewerbsteilnahme
frühestens 7 Tage nach Impfung 2 möglich
Ausnahme
Pferde, die vor 2005 ihre ersten beiden Impfungen erhalten haben, müssen danach mindestens in jährlichen Abständen geimpft sein oder innerhalb von 6 Monaten + 21 Tagen
Auffrischungsimpfungen
Immer im Abstand von maximal 6 Monaten und 21 Tagen
Wettbewerbsteilnahme
frühestens 7 Tage nach Impfung 2 möglich
bei fehlender Information über die Grundimmunisierung das Pferd in den letzten 3 Jahren regelmäßig, das heißt im Abstand von maximal 6 Monaten + 21 Tagen, nachweislich geimpft wurde